Nutzung der Reitanlage ab Montag, 23. 03. 2020

Am 19.03. hat das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz einen Leitfaden für Reitvereine und Pferdehalter unter Einbeziehung des Tierschutzgesetzes herausgegeben. Die Stadt Kalkar hat die Relevanz dieses Leitfadens in Verbindung mit den bisher erlassenen Allgemeinverfügungen überprüft und uns heute durch die Ordnungsbehörde folgende Bestimmungen zukommen lassen:

  1. Die Reitanlage des RV Seydlitz ist bis einschließlich Sonntag, 22. 03. komplett geschlossen zu halten.
  2. Da die Boxen an der Halle nicht belegt sind, ist jeder Pferdehalter für die Einhaltung der ministeriellen Richtlinien zum Wohlergehen seiner Pferde in seinem Heimatstall verantwortlich.
  3. Ab Montag, 23. 03. ist ausschließlich Longieren der Pferde unter Beachtung der Sicherheitsabstände auf den Außenplätzen erlaubt. Dies wird als gesunderhaltende kontrollierte Bewegung gem. Tierschutzgesetz für ausreichend erachtet.
  4. Ausschließlich die für die Bewegung der Pferde notwendigen Personen haben Zutritt (I.d.R. eine Person pro Pferd). Die Anwesenheitszeiten sind auf das notwendige Maß zu begrenzen.
  5. Die Reithalle, Toilettenanlagen, Kasino und Sozialräume sind geschlossen zu halten und nicht nutzbar.
  6. Die Anwesenheitszeiten sind in die am Stalltor ausgehängte Anwesenheitsliste einzutragen.
  7. Kein Zutritt für Personen mit grippeähnlichen Krankheitssymptomen
  8. Sämtliches soziales Zusammensein, sowie übliche Begrüßungsrituale sind ausdrücklich zu unterlassen.

Versuchen Sie bitte nicht mir zu erklären, dass es aus Seuchenschutzgründen unerheblich sei, ob ein Pferd alleine auf unserer Anlage geritten oder longiert wird. Dies ist der Kompromiss, den uns die Stadt Kalkar zugestanden hat. Hoffen wir, dass diese Maßnahmen möglichst rasch vorübergehen.

Richard Hartung, 1. Vorsitzender