Einstellung des offiziellen Reitbetriebs (Stand 19.03.20)

Bedauerlicherweise zwingt uns der Erlass der Landesregierung NRW zur Corona – Eindämmung vom 15. März, ab Dienstag den 17. März bis zunächst den 19. April den offiziellen Reitbetrieb in unserer Reithalle und auf der gesamten Anlage einzustellen.

Als Reaktion auf die Ausbreitung des Coronavirus hat die Bundesregierung mit den Ländern Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Leben vereinbart. Sporteinrichtungen werden vorerst geschlossen, darüber hinaus sind Zusammenkünfte in Vereinen, Sport- und Freizeiteinrichtungen fürs Erste verboten. Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist für den Publikumsverkehr zu schließen. (Quelle: Bundesregierung)

Dazu wird der Reithallennutzungsplan mit sofortiger Wirkung außer Kraft gesetzt und es findet kein Reitunterricht mehr statt. Dies entspricht auch den Vorgaben der Stadt Kalkar.

Transporte zu Bewegungszwecken
Die FN vertritt die Position, dass die pferdegerechte Bewegung von Pferden stets sichergestellt sein muss. Das schließt die kontrollierte Bewegung, z.B. in Form von Reiten oder Longieren ein. Ist es notwendig, das Pferd zu transportieren, um es pferdegerecht bewegen zu können, muss dies möglich sein – immer unter Beachtung der strengen hygienischen Auflagen und individuellen Regelungen am Zielort.

Die FN hat für die Corona – Restriktionen dazu eine Richtlinie erlassen. Wenn Pferde aus tierschutzrechtlichen Gründen bewegt werden müssen, muss pro Pferd ein Platzbedarf von 200 m² vorhanden sein, um genügend Abstand wahren zu können. D.h. auf einem 20×60 m Viereck dürfen maximal 6 Pferde gleichzeitig sein.

Die beiden letzten Absätze sind zunächst Anträge nder FN an die politischen Entscheidungsträger und widersprechen noch der derzeitigen Gesetzeslage. Bis dem – auch für anlagenfremde Pferde – stattgegeben wird, ist unsere komplette Anlage für den Pferdesport gesperrt.

Am 19.03. hat das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz einen Leitfaden für Reitvereine und Pferdehalter unter Einbeziehung des Tierschutzgesetzes in unserem Sinne herausgegeben. Die Stadt Kalkar behält sich aber vor, diesen Erlass zunächst zu prüfen und sperrt bis zu einer Entscheidung unsere Anlage weiter für jeglichen Reitbetrieb.

Richard Hartung, 1. Vorsitzender