Mitgliederversammlung 2024

RV  Seydlitz Kalkar   Zum Wisseler See 55   47546 Kalkar

Betr.: Mitgliederversammlung 2024 gem. §7, Satzung

Liebe Mitglieder des RV Seydlitz Kalkar und Umgebung e.V.

hiermit laden wir zur Jahreshauptversammlung im Casino

der Reithalle für Donnerstag, 21. 03. 2024 um 18.30 Uhr ein.

Gem. der geänderten Satzung erfolgt diese

Einladung per Homepage, e-mail, WhatsApp oder in der geschlossenen

Facebook Gruppe. Nur wer so  voraussichtlich nicht erreichbar ist, erhält noch

eine schriftliche Einladung als Brief..                                                

                                                                                               Kalkar, den 29.  Februar  2024

  1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden und Feststellen der Beschlussfähigkeit
  2. Gedenken der Verstorbenen
  3. Verlesung und Annahme des Protokolls der letzten Jahreshauptversammlung
  4. Ehrung verdienter Mitglieder des Vereins
  5. Bericht des 1. Vorsitzenden zu Sachstand Förderprogramme und Sponsoring
  6. Situation und Auswirkung der Energiekosten,
  7. Vermietung des Lagerraums als Spielsalon an einen Billardclub
  8. Darstellung der 2. Vorsitzenden zu Betrieb, Geschäftsführung und Zielen des Vereins. Durchgeführte Lehrgänge, Springtraining, sonstige Veranstaltungen
  9. Bericht der Jugendwartin zur Jugendversammlung und Jugendarbeit
  10. Bericht der Turnierbeauftragten zur Turniersituation 2023 und 2024
  11. Bericht der Schatzmeisterin zur Finanzsituation und Mitgliederlage
  12. Bericht der Kassenprüfer
  13. Entlastung des Vorstands (Antrag durch Kassenprüfer)
  14. Wahl eines/einer neuen Kassenprüfers /-prüferin
  15. Wahl des/der 2. Vorsitzenden für 4 Jahre
  16. Wahl des/der Geschäftsführers/ -führerin für 4 Jahre
  17. Aussprache zu den vorgestellten Berichten, evtl. Fragen an übrige Beisitzer
  18. Verschiedenes

Weitere gewünschte Punkte zur Tagesordnung können dem 1. Vorsitzenden  bis spätestens 14. März 2023 in schriftlicher Form vorgelegt werden.

Stimmberechtigt sind alle Mitglieder ab 16 Jahren, die mit der Beitragszahlung nicht im Rückstand sind. Erziehungsberechtigte Jüngerer sind damit nicht stimmberechtigt.

Fördermitglieder haben durch diese Einstufung auf ihr Stimmrecht verzichtet.

Wir freuen uns auf zahlreiches Erscheinen und einen harmonischen Verlauf.

Richard Hartung

1. Vorsitzender