Nutzung der Reitanlage – Aktuelle Regelungen
Regelungen auf unserer Reitanlage
Nach den Lockerungen des Landes NRW aufgrund der Corona Maßnahmen gelten für unsere Reitanlage folgende Maßnahmen:
- Die geltenden behördlichen Hygiene und Infektionsschutzvorgaben müssen eingehalten werden.
- Sowohl am Halleneinritt als auch auf der frei zugänglichen Behindertentoilette stehen Desinfektionsmittel zur Verfügung.
- Personen bei denen in den letzten 14 Tagen Krankheitssymptome von Corona oder anderen ansteckenden Erkrankungen aufgetreten sind, dürfen die Pferdesportanlage nicht betreten.
- Die Anzahl von Begleitpersonen ist auf ein Minimum zu reduzieren.
- Der Einritt in die Halle ist schnellstmöglich zu räumen und darf nicht von mehreren Personen gleichzeitig benutzt werden.
- Die Nutzung der Reitplätze ist bei einer Größe von 20 x 60 Metern auf 6 Pferde je Viereck beschränkt.
- Unter Einhaltung der Abstandsregelungen von 1,50 Meter und der max. Anzahl von Pferden ist das Abhalten von Reitunterricht möglich.
- Es sollen sich bitte alle Nutzer der Vereinsanlage in die Anwesenheitsliste am seitlichen Eingang der Reithalle eintragen.
Diese Regelungen gelten bis auf weiteres.
Euer Vorstand