Neue Corona-Schutzverordnung ab 28.12.2021

Liebe Vereinsmitglieder und insbesondere liebe Anlagennutzer und Anlagennutzerinnrn, wie ihr alle bestimmt wisst, gilt seit heute die neue Coronaschutzverordnung NRW.
Hiernach ist beim Sport innerhalb von Sportstätten (also Reithallen) die Nutzung nur noch für geimpfte oder genesene Personen plus aktuellem Negativtest (POC-Test gilt 24 Stunden, PCR-Test gilt 48 Stunden) erlaubt.
Draußen auf der Außenanlage gilt 2G, also geimpft oder genesen.

Wir als Vorstand bitten euch, die entsprechenden Nachweise (Impfnachweis/Genesenennachweis plus Personalausweis) und ggf Negativtest (bei Nutzung der Reithalle) mitzuführen und bei Aufforderung seitens dem Reitlehrer, der Reitlehrerin und/oder seitens einem Vorstandsmitglied zu zeigen. Ansonsten ist die Nutzung der Anlage nicht gestattet. Zusätzlich muss im Rahmen möglicher Kontrollen durch das Ordnungsamt, jede Person die sich auf der Anlage als Besucher oder Nutzer aufhält, die oben genannten Nachweise mitführen und auf Verlangen im Rahmen einer Kontrolle vorzeigen.
Wir hoffen sehr auf Euer Verständnis und bitten zum Wohle aller um die strikte Einhaltung der oben genannten Vorgaben.

Euer Vorstand