2G-Regelung ab 24.11.2021

2G-Regelung auf der Reitanlage ab 24.11.2021

Liebe Vereinsmitglieder, liebe Anlagennutzer,

die ab dem 24.11.2021 gültige Coronaschutzverordnung für NRW ist veröffentlicht.

Hiernach dürfen ab morgen nur noch geimpft oder genesene Personen (2G) unsere Reitanlage besuchen und/oder nutzen.

Wir als Vorstand bitten euch, die entsprechenden Nachweise (Impfnachweis/Genesenennachweis plus Personalausweis) an Silke Smaalders digital per Mail unter Silke.01.12@web.de oder per WhatsApp an Silke unter 0172 1091170 zu übermitteln.

Wer nicht die Möglichkeit hat die Nachweise digital zu übermitteln verabredet sich bitte mit einem Vorstandsmitglied und erbringt die Nachweise (Impfnachweis/Genesenennachweis plus Personalausweis) händisch.

Zusätzlich muss im Rahmen möglicher Kontrollen durch das Ordnungsamt, jede Person die sich auf der Anlage als Besucher oder Nutzer aufhält, die oben genannten Nachweise mitführen und auf Verlangen im Rahmen einer Kontrolle vorzeigen.

Wir hoffen sehr auf Euer Verständnis, dass wir Personen ohne 2G-Nachweis leider keinen Zutritt zur Reitanlage gewähren können.

Viele Grüße Euer Vorstand