Nutzung der Reitanlage – Aktuelle CORONA Regelungen

Regelungen auf unserer Reitanlage vom 02. 11. bis 30. 11. 2020

Nach Verfügung der Bundesregierung vom letzten Freitag zum partiellen CORONA Lock down, hat das Land NRW folgende Regelungen zur Ausübung des Sports getroffen. Amateur- und Breitensport ist grundsätzlich verboten. Nur Individualsportarten – dazu gehört Reiten – sind im Freien erlaubt. Reithallen sind dem gleichgestellt. Die Auflagen zum Reiten der Pferde aus tierschutzrechtlichen Gründen sind im zugehörigen Erlass des Ministeriums für Landwirtschaft geregelt.

Reiten ist nur zum kontrollierten Bewegen der Pferde zulässig. Aus Sicherheitsgründen darf dazu auch eine kompetente Aufsichtsperson eingesetzt werden; es dürfen aber weder Lektionen oder Aufgaben geritten werden, noch dürfen Sitzkorrekturen gegeben werden.

Regulärer Reitunterricht als Amateursport ist nicht erlaubt!

  • Die geltenden behördlichen Hygiene und Infektionsschutzvorgaben müssen eingehalten werden.
  • Sowohl am Halleneinritt als auch auf der frei zugänglichen Behindertentoilette stehen Desinfektionsmittel zur Verfügung.
  • Personen bei denen in den letzten 14 Tagen Krankheitssymptome von Corona oder anderen ansteckenden Erkrankungen aufgetreten sind, dürfen die Pferdesportanlage nicht betreten.
  • Die Anzahl von Begleitpersonen ist auf 1Person zu reduzieren.
  • Der Einritt in die Halle ist schnellstmöglich zu räumen und darf nicht von mehreren Personen gleichzeitig benutzt werden.
  • Die Nutzung der Reitplätze ist auf 6 Pferde je Viereck beschränkt.
  • Es müssen sich bitte alle Nutzer der Vereinsanlage in die Anwesenheitsliste am seitlichen Eingang der Reithalle eintragen.
  • Kasino, Schulungsräume und Toiletten sind gesperrt

Diese Regelungen gelten bis auf weiteres.

Euer Vorstand