Nutzung der Reitanlage – Aktuelle Regelungen

Regelungen auf unserer Reitanlage

Nach den Lockerungen des Landes NRW aufgrund der Corona Maßnahmen gelten für unsere Reitanlage folgende Maßnahmen:

  • Die geltenden behördlichen Hygiene und Infektionsschutzvorgaben müssen eingehalten werden.
  • Sowohl am Halleneinritt als auch auf der frei zugänglichen Behindertentoilette stehen Desinfektionsmittel zur Verfügung.
  •  Personen bei denen in den letzten 14 Tagen Krankheitssymptome von Corona oder anderen ansteckenden Erkrankungen aufgetreten sind, dürfen die Pferdesportanlage nicht betreten.
  • Die Anzahl von Begleitpersonen ist auf ein Minimum zu reduzieren.
  • Der Einritt in die Halle ist schnellstmöglich zu räumen und darf nicht von mehreren Personen gleichzeitig benutzt werden.
  • Die Nutzung der Reitplätze ist bei einer Größe von 20 x 60 Metern auf 6 Pferde je Viereck beschränkt.
  • Unter Einhaltung der Abstandsregelungen von 1,50 Meter und der max. Anzahl von Pferden ist das Abhalten von Reitunterricht möglich.
  • Es sollen sich bitte alle Nutzer der Vereinsanlage in die Anwesenheitsliste am seitlichen Eingang der Reithalle eintragen.

Diese Regelungen gelten bis auf weiteres.

Euer Vorstand

Ein Desinfektionsmittelspender hängt am Halleneingang rechts neben der Türe von der Futterkammer.