Änderungen Coronaschutzverordnung ab 13.01.2022

Ab Donnerstag, 13.01.2022 gilt die neue Coronaschutzverordnung NRW, an der Reithalle gilt weiterhin 2G.

Wer geboostert, also über eine dritte Impfung gegen das Coronavirus verfügt benötigt dann allerdings keinen Test mehr. Personen die zwei Impfungen erhalten haben und danach innerhalb der letzten drei Monaten einen positiven PCR-Test nachweisen können, benötigen ebenfalls keinen Test.

Wer noch keine dritte Impfung hat, benötigt weiterhin einen Test (Poc-Test: Gültigkeit 24 Stunden oder PCR-Test: Gültigkeit 48 Stunden).

Kinder bis zum Schuleintritt gelten als 2G und sind getesteten Personen gleichgestellt.

Kinder in der Schule gelten auch als 2G und sind aufgrund der Schultestungen als getestete Personen anzusehen.

Bitte führt immer die entsprechenden Nachweise inkl. Personalausweis mit, damit entsprechende Kontrolle durch den Vorstand oder die zuständige Behörde durchgeführt werden können, vielen Dank.

Euer Vorstand