Verbot des Reitunterrichts und der Ausübung des Individualsports wegen Corona

Liebe Vereinsmitglieder;

nachstehend geben wir ein aktuelles Gerichtsurteil des OVG NRW bekannt, dass Reitunterricht auf unserer Reitanlage definitiv weiterhin verboten ist. Seit dem 28. November ist ja bereits die Durchführung des Individualsports auf/in öffentlichen und privaten Sportstätten als infektionsbegünstigend verboten.

Reiten bleibt also weiterhin ausschließlich als Bewegen der Pferde aus tierschutzrechtlichen Gründen erlaubt.

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Vereinsvorstände und Betriebsleiter,

das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat am 13. Januar 2021 über den Antrag der Betreiberin einer Reitschule entschieden. Der Antrag zielte auf die vorläufige Außervollzugsetzung des § 7 Absatz 1 (Unzulässigkeit der Erteilung von Reitunterricht) und des § 9 Absatz 1 (Unzulässigkeit des Amateur- und Freizeitsports auf und in Sportstätten).

Das OVG NRW hat mit dem Beschluss die Auffassung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales bestätigt und klargestellt, dass das Verbot des Freizeit- und Amateursports auf und in allen öffentlichen als auch auf und in privaten Sportstätten sowie die Untersagung außerschulischer Bildungsangebote in Präsenz nicht offensichtlich rechtswidrig ist.

Der Beschluss ist unanfechtbar. Aktenzeichen: 13 B 1728/20.NE.

Die Begründung ist im Internet veröffentlicht und kann kostenfrei heruntergeladen werden.

Zur Begründung des 13. Senats.
justiz.nrw.deOberverwaltungsgericht NRW, 13 B 1728/20.NE